17.04.2018  

Widerruf bei Kfz-Kredit- und Leasingverträgen

Ein Widerruf kann für Verbraucher, die vom Abgasskandal betroffen sind, sehr lukrativ sein


Die Kredit und Leasingverträge fast aller Autobanken sind fehlerhaft. Haben Sie Ihren Wagen nach dem 10. Juni 2010 mit einem bei Ihrem Händler vermittelten Kredit- oder Leasingvertrag finanziert, können Sie diesen zeitlich unbeschränkt widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung im Vertrag unvollständig ist.

Für Betroffene Verbraucher im Abgasskandal kann dies sehr lukrativ sein. Denn bei Verträgen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen worden, muss der Verbraucher keinen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen. Er erhält seine Anzahlung und Raten zurück und muss im Gegenzug das Auto zurückgeben.

Wenn auch Sie Ihren Autofinanzierung widerrufen wollen, sollten Sie vorab Ihren Vertrag überprüfen lassen. Ein vorschneller Widerruf kann zu Problemen führen, die Sie leicht vermeiden können.

Haben auch Sie eine Autofinanzierung und wissen nicht genau, ob diese auch betroffen istt?

Wir prüfen dies für Sie! Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie Fragen zu Ihren Verträgen haben!

Hilfe erhalten Sie unter 0361/55479015 oder senden Sie uns eine Mail unter info@verbraucherservice-hessen-thueringen.de 

 

 

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Verbraucherservice Hessen - Thüringen Team 




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