04.09.2014  

Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren von Darlehen !


Laut Bundesgerichtshof (BGH);13.05.2014- XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13; ist die Forderung der Banken, hinsichtlich Bearbeitungsgebühren von Kreditverträgen, unzulässig. In dem Urteil heißt es, dass die AGB-Bestimmungen wie: Kosten, Gebühren oder die Höhe der Entgelte falsch geregelt sind. Im § 488 BGB (Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag) ist festgeschrieben, dass die Haftpflicht des Darlehensgebers die Zurverfügungstellung des vereinbarten Kreditbetrages, die Zinszahlung und die Rückzahlungen bei Fälligkeit betrifft. Dabei dürfen Banken aber KEINE Bearbeitungsgebühr verlangen. Banken bestreiten dieses Urteil, da die Bearbeitungsgebühr individuell zwischen Kreditgeber und-nehmer auszuhandeln ist. Dies wird jedoch bestritten, da Banken meist mit den Kreditnehmern nicht verhandeln, sondern auf ihre festgeschriebenen AGB-Klauseln bestehen.




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