11.01.2018  

Abwimmeln, hinhalten, mauern: Einige Versicherer lehnen Widerspruch ab

Widerspruch wird oft zurückgewiesen


Entgegen der Urteile des Bundesgerichtshofs zum Widerspruch bei privaten Lebens- und Rentenversicherungen lehnen einige Versicherer die Rückabwicklung alter Verträge ab. Sie versuchen unter dem Vorwand der "Verjährung" oder "Verwirkung" den Widerspruch zurück zu weisen. Manche Versicherungsunternehmen versuchen es mit einer "Nachbelehrung" oder geben sogar eine vermeintliche "Kündigung" als Grund zur Ablehnung an.

Für die Versicherungsunternehmen geht es hier um sehr viel Geld. Allein für die Lebensversicherungssparte nimmt die Allianz einen Geldbetrag in Höhe von 400 Milliarden Euro an. Daher spielen manche Versicherungsgesellschaften offensichtlich auf Zeit und versuchen dadurch den Verbraucher zu entmutigen.

Wenn auch Sie von Ihrer Versicherung bei einem bereits erfolgtem Widerspruch hingehalten werden, lassen Sie sich nicht abspeisen. Halten Sie an Ihren Rückzahlungsforderungen fest und bestehen Sie auf der Umsetzung des geltenden Rechts. 




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