10.04.2017  

Widerruf bei Immobilienkrediten weiterhin möglich

Diese Immobilienkreditverträge können jetzt noch widerrufen werden!


Durch die am 21. März 2016 in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurde das "ewige Widerrufsrecht" für Verträge von Immobilienkrediten stark eingeschränkt. Doch es gibt weiterhin Ausnahmen. Aktuell können folgende Verträge wegen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen widerrufen werden:

- für Verträge, die ab dem 21.03.2016 unterzeichnet wurden, ist das Widerrufsrecht auf maximal ein Jahr und 14 Tage begrenzt, wenn eine Widerrufsbelehrung erfolgte

- Verträge, welche zwischen dem 11.06.2010 und dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden, erfüllen meist nicht die gesetzlichen Anforderungen. Hier stehen die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf gut. Jedoch sollten diese Verträge genauer überprüft werden.

- alle Verträge, die ab dem 02.11.2002 bis zum heutigem Datum abgeschlossen wurden können auch weiterhin widerrufen werden, wenn gar keine Widerrufsbelehrung erfolgte.

Wenn auch Sie Ihren Immobilienkredit widerrufen wollen, sollten Sie vorab Ihren Vertrag überprüfen. Aber Sie sollten bedenken, das Sie Ihr Recht nicht ohne weiteres erhalten, oft ist dies nur mit anwaltlicher und fachkundiger Hilfe möglich. 

 

 




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