Am Freitag, den 09. Juni 2017 fand unsere erste Promotion-Aktion in diesem Jahr auf dem Wochenmarkt in Zella-Mehlis statt.
Im letzten Jahr hatten wir uns mit unseren Promotion-Aktionen auf Erfurt und Gotha konzentriert. Aber natürlich ist der Beratungsbedarf vieler Verbraucher auch in anderen Regionen enorm. Aufgrund immer wieder neuer Gesetze und Rechtsprechungen ist das Thema: "Gebührenrückerstattungen bei Verträgen" noch immer aktuell und der Verbraucher oftmals verunsichert.
Wenn auch Sie nicht genau wissen, ob Sie bei Ihren Verträgen die Gebühren zurückerstattet bekommen können, helfen wir Ihnen weiter.
Vergessen Sie nicht! -> Wir schauen für Sie genau hin und prüfen:
• bei welchen Verträgen (auch bereits gekündigt), Gebühren laut BGH-Urteil zurückerstattet werden können!
• falls Sie ungewollt oder erst im Nachhinein bemerkt haben das sich der Vertrag nicht rentiert, diesen laut BGH-Urteil zu widerrufen!
Weiter Informationen erhalten Sie per Telefon unter 0361/55479015 oder per Email unter info@verbraucherservice-hessen-thueringen.de.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Verbraucherservice Hessen - Thüringen Team
HABEN SIE IHRE GEBÜHREN SCHON ZURÜCK BEKOMMEN?
Hier geht es zur Galerie ->