10.10.2016  

Doppelte Abschlusskosten zurückholen

Lebens- und Rentenversicherungen: Gericht erklärt doppelte Abschlusskosten für unzulässig


Verbraucher, die für ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherung doppelte Abschlusskosten gezahlt haben, können somit zu viel gezahltes Geld von ihrer Versicherung zurückverlangen.

 

Laut eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Köln wurde der HDI Lebensversicherung AG die Berechnung von zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen untersagt (Az.: 20 U 201/15). Die Versicherungsgesellschaft verzichtet auf eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH), somit ist das Urteil rechtskräftig und Sie können sich zu viel gezahltes Geld zurückholen. Dabei ist es unrelevant, ob Ihr Vertrag noch läuft, beitragsfrei oder bereits gekündigt ist, die HDI Lebensversicherung, und unserer Ansicht nach auch jede andere Versicherungsgesellschaft, ist zur Nachzahlung verpflichtet.

 

Wie wurden doppelte Abschlusskosten berechnet?

 

Laut Gesetz müssen die Abschlusskosten für Kapitallebens- oder private Rentenversicherungen auf fünf Jahre verteilt werden. Bis 2015 konnten die Versicherungen höchstens 4 Prozent der eingezahlten Prämien als Abschlusskosten einbehalten, aktuell dürfen es nicht mehr als 2,5 Prozent sein. Um mehr Geld abzuschöpfen wurden jedoch weitere Kosten einfach über die gesamte Laufzeit des Vertrages verteilt. 

 

Nach dem OLG Köln wurde der Ansatz von zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungsverträge untersagt. Demnach dürfen neben der Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre keine weiteren Abschlusskosten zu Lasten des Versicherungsnehmers angesetzt werden.


Vergessen Sie nicht! -> Wir schauen für Sie genau hin und prüfen:

 

    bei welchen Verträgen (auch bereits gekündigt), Abschlusskosten laut Gerichtsurteil zurückerstattet werden können!

 

    falls Sie ungewollt oder erst im Nachhinein bemerkt haben das sich der Vertrag nicht rentiert, diesen laut BGH-Urteil zu Widerrufen!


Weiter Informationen erhalten Sie per Telefon unter 0361/55479015 oder per Email unter info@verbraucherservice-hessen-thueringen.de.

 

 

 

Wir freuen uns auf Sie!

 

Ihr Verbraucherservice Hessen - Thüringen Team

 




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