01.08.2016  

Ihr Recht: Ewiger Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungen

Bundesverfassungsgericht stärkt Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungen


Wenn Sie eine private Lebens- oder Rentenversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und Ende 2007 abgeschlossen haben, können Sie diese bei falscher Kundeninformation widersprechen.

Im Mai 2016 hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde eines großen Versicherungsanbieters dagegen abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat Einwände nicht zugelassen: Wer aus einer laufenden Lebens- oder Rentenversicherung aussteigen will, kann diese nun mitunter auch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen.

Das Bundesverfassungsgericht hat einen ewigen Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungen verstärkt. Haben Sie ihre private Kapitallebens- oder Rentenversicherung zwischen dem 29.7.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen und wurden von ihrem Versicherer nicht ausreichend über ihre Kundenrechte aufgeklärt, können sie ihren Vertrag widerrufen.

Für Kapitallebens- und Rentenversicherungen hatte bereits der Bundesgerichtshof 2014 entschieden, dass Widersprüche möglich seien (Az. BGH IV ZR 76/11, Urteil vom 7. Mai 2014 und Az. BGH IV ZR 384/14, Urteil vom 29. Juli 2015). Dagegen hat die AachenMünchener nun als großer Versicherungsanbieter Verfassungsbeschwerde eingelegt, welche aber vom Bundesgerichtshof abgelehnt wurde. Die meisten Versicherer hatten sich mit dem Verweis auf solche Verfahren gegen Widersprüche der Versicherten gesperrt.

Haben sie ihren Vertrag bereits gekündigt, sollten Sie sich auch informieren

Die Urteile des Bundesgerichtshofes sind insbesondere für Verbraucher relevant, die schon nach kurzer Zeit ihren Versicherungsvertrag wieder gekündigt haben und dadurch nur einen geringen Teil der eingezahlten Beiträge zurückerhalten haben. Sie können auch jetzt noch dem ursprünglichen Vertrag widersprechen und erhebliche Nachzahlungen bekommen.

Der Hintergrund: Denn wer einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, musste mit seinen Beiträgen auch Abschluss- und Vertriebskosten zahlen. Bei einer Kündigung behält sie das Versicherungsunternehmen jedoch ein. Je nach Vertrag haben Kunden so bis zu mehreren Tausend Euro hierfür gezahlt.

Durch Fehler bei der Widerspruchsbelehrung aber kann ihr Recht auf Widerspruch nicht nur 14 Tage, sondern für immer gelten. Sie könnten somit auch nach mehreren Jahren ihrem Vertrag widersprechen und bekämen ihre gesamten Zahlungen zurück.

Leider ist es für den juristischen Laien schwer zu beurteilen, ob eine Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist. Hierbei unterstützen wir sie.

Wir prüfen, ob Sie tatsächlich eine Widerspruchsbelehrung erhalten haben und vor allem, ob sie korrekt formuliert ist.

Hilfe erhalten Sie unter 0361/55479015 oder senden Sie uns eine Mail unter info@verbraucherservice-hessen-thueringen.de 




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