11.02.2016  

Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen

Beiträge zurückfordern!


Hilfe vom Verbraucherservice Hessen - Thüringen 

 

  • Wenn Sie zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, können wir diese auch jetzt noch rückabwickeln, wenn Sie nicht korrekt über Ihr Widerspruchsrecht belehrt worden sind.
  • Wenn wir Ihren Vertrag jetzt erfolgreich widersprechen, bekommen Sie Ihre eingezahlten Beiträge zurück – und zwar zuzüglich attraktiver Zinsen!
  • Je jünger Ihr Vertrag ist, desto dringender sollten wir überprüfen, ob Sie korrekt über Ihr Widerspruchsrecht belehrt worden sind. Denn je jünger Ihr Vertrag ist, desto wahrscheinlicher ist er weniger wert, als Sie eingezahlt haben.
  • Wir Prüfen, ob Sie tatsächlich eine Widerspruchsbelehrung erhalten haben und vor allem, ob sie korrekt formuliert ist.
  • Hilfe erhalten Sie unter 0361/55479015 oder senden Sie uns eine Mail unter info@verbraucherservice-hessen-thueringen.de 

Ihr Verbraucherservice - Team 




Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Akzeptieren